Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) IT-Service Müller für Verkauf, Lieferung, Beratungs-, Service-, Reparatur- und Installationsleistungen
Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehung zwischen IT-Service Müller und dem Auftraggeber - auch für alle zukünftigen Geschäfte - gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese Bedingungen finden ebenfalls Anwendung auf alle Installations-, Reparatur- und Beratungsleistungen, die IT-Service Müller oder dessen Vertragspartner gegenüber dem Auftraggeber erbringt, sowie für alle Tätigkeiten die mit diesen Leistungen in Zusammenhang stehen.
Diese AGB finden für den 1&1-Profiseller- Shop keine Anwendung, dort gelten ausschließlich die AGB des Shops (1&1 Internet AG).
Diese AGB finden für den Online-Shop keine Anwendung, dort gelten ausschließlich die AGB für den Online-Shop (Einzelbestandteile), es sei denn, es handelt sich um Leistungen die IT-Service Müller erbringt
Die in Anzeigen, Abbildungen und Preislisten gemachten Angaben über Gewicht, Maße, Leistungen, Preise und dergleichen sind nur Richtwerte und unterliegen im allgemeinen fortlaufenden Änderungen. Sie werden verbindlich, wenn im Vertrag ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Sonst gelten die am Tag der Auftragsbestätigung relevanten Daten als vereinbart.
Durchführung von Installations- und Reparaturleistungen
IT-Service Müller behält sich für Installationsarbeiten wie z.B. Verlegung von Leitungen und Elektroarbeiten die Hinzuziehung von Subunternehmen vor.
Vertragsschluss und Rücktritt
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er innerhalb von 2 Wochen nach Eingang von IT-Service Müller schriftlich bestätigt oder die Lieferung bereits ausgeführt wurde.
Vereinbarte Preise sind Nettopreise und verstehen sich in EURO. Die gesetzliche jeweilige Mehrwertsteuer wird zzgl. berechnet, ebenso wie die Verpackungs-, Transport- und Versandkosten.
Der Auftraggeber ist nach Bestellung bei IT-Service Müller 3 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Bei Stornierung eines Auftrages innerhalb dieses Zeitraumes aus wichtigem Grund, werden Stornierungsgebühren in Höhe von 3% des Auftragswertes, mindestens aber 20 € erhoben.
Der Kunde ist auch zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet, es sei denn, dass sie für den Kunden unzumutbar sind.
IT-Service Müller behält sich den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn die Ware trotz zumutbarer Anstrengungen nicht oder nur wesentlich überteuert beschafft werden kann. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, das die bestellte Ware nicht zur Verfügung steht. Bei bereits bezahltem Kaufpreis wird dieser unverzüglich erstattet.
Bei nachträglichen Wünschen des Auftraggebers zur Änderung oder Ergänzung des vertraglichen Leistungsinhalts verlängert sich eine fest vereinbarte Lieferzeit in angemessenem Umfang.
(1) Eine Verlängerung der
Lieferzeit tritt auch ein, bei
a) Vorliegen außerhalb des
Willens von IT-Service Müller liegenden unvorhergesehenen
Ereignissen, wie z.B. höhere Gewalt
b) Verzögerungen
oder Ausfällen bei der Anlieferung von
vertragsgegenständlichen Teilen an IT-Service Müller
c)
Streik bzw. Aussperrung
(2) Sinngemäß gilt Absatz 1
(a - c) auch dann, wenn diese Umstände bei einem Lieferanten
oder Unterlieferanten von IT-Service Müller vorliegen.
(3)
In den Fällen des Absatzes 1 bleiben die Rechte des Kunden
aus §323 BGB unberührt.
Ist ein Leistungshindernis nicht nur vorübergehend und nicht von IT-Service Müller verschuldet, ist IT-Service Müller berechtigt, auch wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Dem Auftraggeber stehen in diesem Fall keine Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertragsrücktritt gegen IT-Service Müller zu.
Wenn erkennbar ist, dass der Auftraggeber nicht in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, ist IT-Service Müller berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, Vorkasse zu verlangen oder bei vereinbarter Teilzahlung die Vorbehaltsware zurückzufordern.
Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber unterstützt
IT-Service Müller bei der vereinbarungsgemäß zu
erbringenden Leistung. Dabei schafft der Auftraggeber
unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner
Betriebsstätte, die zur ordnungsgemäßen
Erbringung der Leistung erforderlich sind, wenn diese
Leistung vor Ort zu erbringen ist. Insbesondere wird der
Auftraggeber
a) soweit erforderlich, Arbeitsräume in
notwendigem Umfang zur Verfügung stellen.
b) einen
Ansprechpartner benennen, der für Informationen und Fragen
etc. während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung
steht, dieser Ansprechpartner ist auch ermächtigt,
Erklärungen abzugeben und Entscheidungen zu treffen, die
zur Fortführung oder Beendigung des Auftrages notwendig
sind.
c) vor Installationen auf Besonderheiten hinzuweisen, die
bei der Durchführung der Maßnahmen zu beachten sind.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware steht unter allen Formen des erweiterten Eigentumsvorbehalts.
IT-Service Müller behält sich das Eigentum an gelieferten Sachen bis zur vollständigen Zahlung aller IT-Service Müller zustehenden Forderungen, einschließlich aller Nebenkosten, wie beispielsweise Verpackungs- und Versandkosten vor.
Bei Einbau in fremde Waren durch den Auftraggeber wird IT-Service Müller Miteigentümer an den neu entstehenden Produkten im Verhältnis des Wertes der durch die von ihr gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Produkten.
Der Auftraggeber ist berechtigt die von IT-Service Müller unter dem beschriebenen Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit IT-Service Müller tritt der Auftraggeber seine Forderungen aus dieser Weiterveräußerung an IT-Service Müller ab. Der Auftraggeber ist ermächtigt, diese Forderung gegen seine Abnehmer (Käufer) selbst einzuziehen. IT-Service Müller behält sich das Recht vor, dem Abnehmer der Sachen die Abtretung anzuzeigen und die Forderung selbst einzuziehen, falls der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, ist er verpflichtet, auf Verlangen von IT-Service Müller die erforderlichen Daten, insbesondere Namen, Adresse, Telefonnummer des Abnehmers sowie die an ihn veräußerten Waren, mitzuteilen, damit IT-Service Müller dem Abnehmer gegenüber die Abtretung der Forderung anzeigen und diese selbst einziehen kann.
Bei Pfändung oder anderer Beeinträchtigung durch Dritte ist der Auftraggeber verpflichtet unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt und das Eigentum von IT-Service Müller hinzuweisen. Zusätzlich ist der Auftragnehmer verpflichtet, IT-Service Müller unverzüglich telefonisch oder per Fax unter Angabe des Sachverhalts zu informieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, IT-Service Müller den Namen des oder der Dritten, die eine Pfändung betreiben oder sonstige Beeinträchtigungen verursachen, so mitzuteilen, dass IT-Service Müller in der Lage ist, seine rechtlichen Interessen dem Dritten gegenüber zu wahren. IT-Service Müller verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers freizugeben, sofern ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt.
Zahlung
Alle begonnenen Arbeiten sind kostenpflichtig, auch wenn diese auf Wunsch des Auftraggebers vorzeitig beendet werden, weil er weiteren, zum Erfolg notwendiger Zusatzmaßnahmen nicht zustimmt.
Bei Serviceleistungen im Bereich Webdesign und Internetpräsenz des Auftraggebers ist mit der Onlinestellung und dem allgemeinem Zugang die Leistung erbracht und somit kostenpflichtig.
Alle Zahlungen haben, soweit nicht anders vereinbart innerhalb des auf den Rechnungen enthaltenen Zahlungsziels zu erfolgen. Bei Überschreiten des benannten Zahlungsziels befindet sich der Auftraggeber ohne Mahnung im Zahlungsverzug.
Im Falle des Zahlungsverzugs
werden Verzugszinsen gem. BGB §288 Abs 1, 2, 3 in Höhe
von:
(a) 8%
(b) 5% bei Verbrauchern
über dem
Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank fällig.
Aufrechnung, Abtretung
Ein Recht der Aufrechnung oder Abtretung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von IT-Service Müller anerkannt sind. Bestehende Gewährleistungsansprüche beeinträchtigen die Fälligkeit von IT-Service Müller-Forderungen nicht.
Gewährleistung
Für Drittprodukte, die nicht von IT-Service Müller hergestellt sind, gelten ausschließlich die Gewährleistungsbestimmungen der Hersteller.
Es besteht kein Gewährleistungsanspruch auf Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien wie z. B. Toner, Disketten, CD-Rohlinge, etc.. Gewährleistungs- oder Garantieansprüche bestehen grundsätzlich nur dann, wenn ein Fabrikationsfehler vorliegt.
Die Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ist eine Verjährungsfrist gerechnet ab Gefahrenübergang und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
Die Warenanlieferung ist bei beiderseitigen Handelsgeschäften unverzüglich auf Transportschäden, Falschlieferung und Mengenabweichung zu untersuchen. Diesbezügliche Reklamationen, die später als 3 Arbeitstage nach der Anlieferung bei IT-Service Müller eintreffen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Transportschäden sind gegenüber dem Frachtführer geltend zu machen. Mängelrügen können bei erkennbaren Mängeln nur unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Werktagen nach Warenerhalt schriftlich geltend gemacht werden. Nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Kenntnisnahme, spätestens aber innerhalb von 5 Monaten nach Lieferung, schriftlich geltend zu machen.
Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl von IT-Service Müller durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. IT-Service Müller ist in den Grenzen des §440 S2 BGB zur zweimaligen Nachbesserung berechtigt.
Mängel eines Teils der Lieferung berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass der mangelfreie Teil der Lieferung durch den Mangel für den Kunden nicht zumutbar verwendbar ist.
IT-Service Müller ist nur gegenüber dem Auftraggeber gewährleistungspflichtig. Leistungen gegenüber Dritten werden nur nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber erbracht.
Sind die aufgetretenen Fehler auf Umstände zurückzuführen, die IT-Service Müller nicht zu vertreten hat, sondern die aus der Sphäre und dem Risikobereich des Auftraggebers bzw. Endkunden stammen, entfällt eine Gewährleistungspflicht. Dies gilt z. B. bei Störungen infolge Benutzung ungeeigneten Betriebsmaterials oder im Falle einer Nichtbeachtung der Installationsvoraussetzungen. Des weiteren entfällt eine Gewährleistung, wenn der Kunde Änderungen oder Eingriffe am Kaufgegenstand vorgenommen hat, es sei denn, der Kunde weist im Zusammenhang mit der Fehlermeldung an IT-Service Müller nach, dass der Eingriff für den Fehler nicht ursächlich war. Der Gewährleistungsanspruch erlischt auch bei fehlender oder unzureichender Wartung.
Bei den verkauften Sachen findet die Fehlerbeseitigung am Sitz von IT-Service Müller statt.
Der Auftraggeber hat die Ware ordnungsgemäß verpackt, einschließlich mitverkauften Zubehörs (z.B. Tastatur, Verbindungskabel, etc.) anzuliefern.
Der Auftraggeber soll Fehler, die bei vertragsgemäßer Nutzung auftreten, IT-Service Müller unverzüglich in nachvollziehbarer Form mit Angabe der für die Fehlerbeseitigung notwendigen Informationen schriftlich melden.
Die Rücksendung defekter Geräte erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
Rücksendungen, bei denen kein Fehler festgestellt wird (z.B. Bedienungsfehler des Auftraggebers), sind kostenpflichtig und werden dem Auftraggeber mit eine Bearbeitungspauschale von 25,- €, zuzüglich Versandkosten und MwSt. in Rechnung gestellt.
Ein Anspruch auf Fehlerbeseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Fehler nicht reproduzierbar ist oder nicht anhand von maschinell erzeugten Ausgaben aufgezeigt werden kann.
Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers im Zusammenhang mit ausgeführten Software-Installationen sind ausgeschlossen.
Bei Reparaturen werden Datenträger durch IT-Service Müller in der Regel formatiert. Für nicht erfolgte Datensicherung und Datenverluste, die sich in Folge einer Instandsetzung ergeben, übernimmt IT-Service Müller daher keine Haftung.
Die Gewährleistung auf
Installations-, Reparatur-, Serviceleistungen entfällt,
wenn
a) der Auftraggeber auftretende Mängel nicht
unverzüglich nach Entdeckung schriftlich, erkennbare Mängel
spätestens binnen zwei Wochen nach Einbau der Materialien
rügt.
b) der Kunde die eingebauten Materialien unsachgemäß
behandelt, Änderungen an den Materialien durch nicht von
IT-Service Müller oder dessen Vertragspartner autorisierte
Personen vornehmen oder versuchen lässt sowie selbst vornimmt
oder versucht.
c) Fälle höherer Gewalt, insbesondere
Blitzschlag, Überspannungen, Brand oder Überschwemmung
oder andere nicht von IT-Service Müller zu vertretende
Umstände vorliegen.
Haftung
IT-Service Müller haftet für Schäden, die nicht auf Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit beruhen nur soweit sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn haftet IT-Service Müller nicht, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von IT-Service Müller zurückzuführen sind.
Der Auftraggeber hat regelmäßig, angemessene Vorsorge gegen Datenverluste zu treffen, insbesondere dadurch, dass er mindestens einmal täglich und unmittelbar vor Beginn von Reparatur-/ Installationsarbeiten und Serviceleistungen Sicherungskopien aller Programme und Daten in maschinenlesbarer Form erstellt. Bei Mängeln/Installationen des Betriebssystems, der Software oder der Hardwarekonfiguration erfolgt in der Regel eine neue Formatierung des Datenträgers unter Verlust bereits gespeicherter Daten und Programme.
Evtl. Datenrettungsmaßnahmen
beinhalten lediglich den Versuch, im Rahmen einfacher technischer
Rückgewinnungsmöglichkeiten zum Zeitpunkt der
Durchführung, Daten wiederherzustellen. Ein Anspruch auf
Vollständigkeit aller Daten oder der vollen
Funktionsfähigkeit besteht wegen des meist unterschiedlichen
Grades an Vorschädigung
nicht.
IT-Service Müller übernimmt keine Haftung für
den Verlust von Daten oder Programmen, die bei Beachtung o.g.
Verpflichtungen vermeidbar gewesen wären. Im übrigen ist
jede Haftung von IT-Service Müller begrenzt auf den Aufwand
für die Wiederherstellung der vorher gesicherten Daten. Die
Haftungsbegrenzungen dieser Ziffer 9 gelten auch insoweit.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. IT-Service Müller haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet IT-Service Müller nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.
Soweit die Haftung von IT-Service Müller ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Auftraggeber Ansprüche aus §§1,4 Produkthaftungsgesetz geltend macht.
Datenverarbeitung
IT-Service Müller wird die Daten aus der Geschäftsverbindung - soweit notwendig und im Rahmen des Datenschutzgesetzes zulässig - elektronisch speichern und verarbeiten.
Anzuwendendes Recht, Unwirksamkeit, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Grundlage der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber/Käufer und Auftragnehmer/Verkäufer, bildet das Recht der Bundesrepublik Deutschland sowie die vorstehenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen des IT-Service Müller ".
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in der Vereinbarung eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Erfüllungsort ist der Sitz von IT-Service Müller
Als Gerichtsstand wird vereinbart, soweit Auftraggeber/Käufer prorogationsfähig ist, das für den Streitwert zuständige Gericht am Sitz von IT-Service Müller.
AGB IT-Service Müller – Fassung vom 08.09.2004