Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) IT-Service Andreas Müller für Verkauf, Lieferung, Beratungs-, Service-, Reparatur- und Installationsleistungen

  1. Allgemeines
    1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen IT-Service Andreas Müller und dem Auftraggeber – auch für alle zukünftigen Geschäfte – gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedin­gungen.
    2. Diese Bedingungen finden ebenfalls Anwendung auf alle Installations-, Reparatur- und Bera­tungsleistungen, die IT-Service Andreas Müller oder dessen Vertragspartner gegenüber dem Auftraggeber erbringt, sowie für alle Tätigkeiten die mit diesen Leistungen in Zusammenhang stehen.
    3. Diese AGB finden für den 1&1-Partner-Shop, sowie den Telekom-Profis-Shop keine Anwendung, dort gelten ausschließlich die AGB der 1&1 Internet AG und Telekom Deutschland GmbH.
    4. Die in Anzeigen, Abbildungen und Preislisten gemachten Angaben über Gewicht, Maße, Leis­tungen, Preise und dergleichen sind nur Richtwerte und unterliegen im allgemeinen fortlaufen­den Änderungen. Sie werden verbindlich, wenn im Vertrag ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Sonst gelten die am Tag der Auftragsbestätigung relevanten Daten als vereinbart.
  2. Durchführung von Installations- und Reparaturleistungen
    1. IT-Service Andreas Müller behält sich für Installationsarbeiten wie z.B. Verlegung von Leitungen und Elektroarbeiten die Hinzuziehung von Subunternehmen vor.
  3. Vertragsschluss und Rücktritt
    1. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
    2. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er innerhalb von 2 Wochen nach Eingang von IT-Service Andreas Müller schriftlich bestätigt oder die Lieferung bereits ausgeführt wurde.
    3. Vereinbarte Preise sind Nettopreise und verstehen sich in EURO. Die gesetzliche jeweilige Mehrwertsteuer wird zzgl. berechnet, ebenso wie die Verpackungs-, Transport- und Versandkosten.
    4. Der Auftraggeber ist nach Bestellung bei IT-Service Andreas Müller 3 Wochen an seinen Auftrag gebun­den. Bei Stornierung eines Auftrages innerhalb dieses Zeitraumes aus wichtigem Grund, werden Stornierungsgebühren in Höhe von 3% des Auf­tragswertes, mindestens aber 20 € erhoben.
    5. Der Kunde ist auch zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet, es sei denn, dass sie für den Kunden unzumutbar sind.
    6. IT-Service Andreas Müller behält sich den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn die Ware trotz zumutbarer Anstrengungen nicht oder nur wesentlich überteuert beschafft werden kann. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, das die bestellte Ware nicht zur Verfügung steht. Bei bereits bezahltem Kaufpreis wird dieser unverzüglich erstattet.
    7. Bei nachträglichen Wünschen des Auftraggebers zur Änderung oder Ergänzung des vertragli­chen Leistungsinhalts verlängert sich eine fest vereinbarte Lieferzeit in angemessenem Um­fang.
    8. (1) Eine Verlängerung der Lieferzeit tritt auch ein, bei
      a) Vorliegen außerhalb des Willens von IT-Service Andreas Müller liegenden unvorhergesehenen Ereig­nissen, wie z.B. höhere Gewalt
      b) Verzögerungen oder Ausfällen bei der Anlieferung von vertragsgegenständlichen Teilen an IT-Service Andreas Müller
      c) Streik bzw. Aussperrung
      (2) Sinngemäß gilt Absatz 1 (a – c) auch dann, wenn diese Umstände bei einem Lieferanten oder Unterlieferanten von IT-Service Andreas Müller vorliegen.
      (3) In den Fällen des Absatzes 1 bleiben die Rechte des Kunden aus §323 BGB unberührt.
    9. Ist ein Leistungshindernis nicht nur vorübergehend und nicht von IT-Service Andreas Müller verschuldet, ist IT-Service Andreas Müller berechtigt, auch wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurück­zutreten. Dem Auftraggeber stehen in diesem Fall keine Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertragsrücktritt gegen IT-Service Andreas Müller zu.
    10. Wenn erkennbar ist, dass der Auftraggeber nicht in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtung­en nachzukommen, ist IT-Service Andreas Müller berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, Vorkasse zu verlangen oder bei vereinbarter Teilzahlung die Vorbehaltsware zurückzufordern.
  4. Mitwirkung des Auftraggebers
    1. Der Auftraggeber unterstützt IT-Service Andreas Müller bei der vereinbarungsgemäß zu erbringenden Leistung. Dabei schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebsstätte, die zur ordnungsgemäßen Erbringung der Leistung erforderlich sind, wenn die­se Leistung vor Ort zu erbringen ist. Insbesondere wird der Auftraggeber
      a) soweit erforderlich, Arbeitsräume in notwendigem Umfang zur Verfügung stellen.
      b) einen Ansprechpartner benennen, der für Informationen und Fragen etc. während der verein­barten Arbeitszeit zur Verfügung steht, dieser Ansprechpartner ist auch ermächtigt, Erklärun­gen abzugeben und Entscheidungen zu treffen, die zur Fortführung oder Beendigung des Auftrages notwendig sind.
      c) vor Installationen auf Besonderheiten hinzuweisen, die bei der Durchführung der Maßnahmen zu beachten sind.
  5. Eigentumsvorbehalt
    1. Die gelieferte Ware steht unter allen Formen des erweiterten Eigentumsvorbehalts.
    2. IT-Service Andreas Müller behält sich das Eigentum an gelieferten Sachen bis zur vollständigen Zahlung aller IT-Service Andreas Müller zustehenden Forderungen, einschließlich aller Nebenkosten, wie beispielsweise Verpackungs- und Versandkosten vor.
    3. Bei Einbau in fremde Waren durch den Auftraggeber wird IT-Service Andreas Müller Miteigentümer an den neu entstehenden Produkten im Verhältnis des Wertes der durch die von ihr gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Produkten.
    4. Der Auftraggeber ist berechtigt die von IT-Service Andreas Müller unter dem beschriebenen Eigentums­vorbehalt gelieferten Sachen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit IT-Service Andreas Müller tritt der Auftraggeber seine Forderungen aus dieser Weiterveräußerung an IT-Service Andreas Müller ab. Der Auftraggeber ist ermächtigt, diese Forderung gegen seine Abnehmer (Käufer) selbst einzuziehen. IT-Service Andreas Müller behält sich das Recht vor, dem Abnehmer der Sachen die Abtretung anzuzeigen und die Forderung selbst einzuziehen, falls der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, ist er verpflichtet, auf Verlangen von IT-Service Andreas Müller die erforderlichen Daten, insbesondere Namen, Adresse, Telefonnummer des Abnehmers sowie die an ihn veräußerten Waren, mitzuteilen, damit IT-Service Andreas Müller dem Abnehmer gegenüber die Abtretung der Forderung anzeigen und diese selbst einziehen kann.
    5. Bei Pfändung oder anderer Beeinträchtigung durch Dritte ist der Auftraggeber verpflichtet un­verzüglich auf den Eigentumsvorbehalt und das Eigentum von IT-Service Andreas Müller hinzuweisen. Zusätzlich ist der Auftragnehmer verpflichtet, IT-Service Andreas Müller unverzüglich telefonisch oder per Fax unter Angabe des Sachverhalts zu informieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, IT-Service Andreas Müller den Namen des oder der Dritten, die eine Pfändung betreiben oder sonstige Beeinträchtigungen verursachen, so mitzuteilen, dass IT-Service Andreas Müller in der Lage ist, seine rechtlichen Interessen dem Dritten gegenüber zu wahren. IT-Service Andreas Müller verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers freizugeben, sofern ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt.
  6. Zahlung
    1. Alle begonnenen Arbeiten sind kostenpflichtig, auch wenn diese auf Wunsch des Auftraggebers vorzeitig beendet werden, weil er weiteren, zum Erfolg notwendiger Zusatzmaßnahmen nicht zustimmt.
    2. Bei Serviceleistungen im Bereich Webdesign und Internetpräsenz des Auftraggebers ist mit der Onlinestellung und dem allgemeinem Zugang die Leistung erbracht und somit kostenpflichtig.
    3. Alle Zahlungen haben, soweit nicht anders vereinbart innerhalb des auf den Rechnungen ent­haltenen Zahlungsziels zu erfolgen. Bei Überschreiten des benannten Zahlungsziels befindet sich der Auftraggeber ohne Mahnung im Zahlungsverzug.
    4. Im Falle des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen gem. BGB §288 Abs 1, 2, 3 in Höhe von:
      (a) 9%, zuzüglich einer Verzugspauschale gem. BGB §288 Abs 5
      (b) 5% bei Verbrauchern
      über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank fällig.
  7. Aufrechnung, Abtretung
    1. Ein Recht der Aufrechnung oder Abtretung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von IT-Service Andreas Müller anerkannt sind. Bestehende Gewährleistungsansprüche beeinträchtigen die Fälligkeit von IT-Service Andreas Müller-Forderungen nicht.
  8. Gewährleistung
    1. Für Drittprodukte, die nicht von IT-Service Andreas Müller hergestellt sind, gelten ausschließlich die Gewährleistungsbestimmungen der Hersteller.
    2. Es besteht kein Gewährleistungsanspruch auf Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien wie z. B. Toner, CD-Rohlinge, etc.. Gewährleistungs- oder Garantieansprüche bestehen grundsätzlich nur dann, wenn ein Fabrikationsfehler vorliegt.
    3. Die Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ist eine Verjährungsfrist gerechnet ab Gefahrenüber­gang und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
    4. Die Warenanlieferung ist bei beiderseitigen Handelsgeschäften unverzüglich auf Transportschäden, Falschlieferung und Mengenabweichung zu untersuchen. Diesbezügliche Reklamationen, die später als 3 Arbeitstage nach der Anlieferung bei IT-Service Andreas Müller eintreffen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Transportschäden sind gegenüber dem Frachtführer geltend zu machen. Mängelrügen können bei erkennbaren Mängeln nur unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Werktagen nach Warenerhalt schriftlich geltend gemacht werden. Nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Kenntnisnahme, spätestens aber innerhalb von 5 Monaten nach Lieferung, schriftlich geltend zu machen.
    5. Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl von IT-Service Andreas Müller durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. IT-Service Andreas Müller ist in den Grenzen des §440 S2 BGB zur zweimaligen Nachbesserung berechtigt.
    6. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass der mangelfreie Teil der Lieferung durch den Mangel für den Kunden nicht zumutbar verwendbar ist.
    7. IT-Service Andreas Müller ist nur gegenüber dem Auftraggeber gewährleistungspflichtig. Leistungen ge­genüber Dritten werden nur nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber erbracht.
    8. Sind die aufgetretenen Fehler auf Umstände zurückzuführen, die IT-Service Andreas Müller nicht zu vertreten hat, sondern die aus der Sphäre und dem Risikobereich des Auftraggebers bzw. Endkunden stammen, entfällt eine Gewährleistungspflicht. Dies gilt z. B. bei Störungen infolge Benutzung ungeeigneten Betriebsmaterials oder im Falle einer Nichtbeachtung der Installationsvoraussetzungen. Des weiteren entfällt eine Gewährleistung, wenn der Kunde Änderungen oder Eingriffe am Kaufgegenstand vorgenommen hat, es sei denn, der Kunde weist im Zusammenhang mit der Fehlermeldung an IT-Service Andreas Müller nach, dass der Eingriff für den Fehler nicht ursächlich war. Der Gewährleistungsanspruch erlischt auch bei fehlender oder unzureichender Wartung.
    9. Bei den verkauften Sachen findet die Fehlerbeseitigung am Sitz von IT-Service Andreas Müller statt.
    10. Der Auftraggeber hat die Ware ordnungsgemäß verpackt, einschließlich mitverkauften Zube­hörs (z.B. Tastatur, Verbindungskabel, etc.) anzuliefern.
    11. Der Auftraggeber soll Fehler, die bei vertragsgemäßer Nutzung auftreten, IT-Service Andreas Müller un­verzüglich in nachvollziehbarer Form mit Angabe der für die Fehlerbeseitigung notwendigen In­formationen schriftlich melden.
    12. Die Rücksendung defekter Geräte erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Auftragge­bers.
    13. Rücksendungen, bei denen kein Fehler festgestellt wird (z.B. Bedienungsfehler des Auftragge­bers), sind kostenpflichtig und werden dem Auftraggeber mit eine Bearbeitungspauschale von 25,- €, zuzüglich Versandkosten und MwSt. in Rechnung gestellt.
    14. Ein Anspruch auf Fehlerbeseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Fehler nicht reproduzierbar ist oder nicht anhand von maschinell erzeugten Ausgaben aufgezeigt werden kann.
    15. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers im Zusammenhang mit ausgeführten Software-Installationen sind ausgeschlossen.
    16. Bei Reparaturen werden Datenträger durch IT-Service Andreas Müller in der Regel formatiert. Für nicht erfolgte Datensicherung und Datenverluste, die sich in Folge einer Instandsetzung ergeben, übernimmt IT-Service Andreas Müller daher keine Haftung.
    17. Die Gewährleistung auf Installations-, Reparatur-, Serviceleistungen entfällt, wenn
      a) der Auftraggeber auftretende Mängel nicht unverzüglich nach Entdeckung schriftlich, erkennbare Mängel spätestens binnen zwei Wochen nach Einbau der Materialien rügt.
      b) der Kunde die eingebauten Materialien unsachgemäß behandelt, Änderungen an den Mate­rialien durch nicht von IT-Service Andreas Müller oder dessen Vertragspartner autorisierte Personen vornehmen oder versuchen lässt sowie selbst vornimmt oder versucht.
      c) Fälle höherer Gewalt, insbesondere Blitzschlag, Überspannungen, Brand oder Überschwem­mung oder andere nicht von IT-Service Andreas Müller zu vertretende Umstände vorliegen.
  9. Haftung
    1. IT-Service Andreas Müller haftet für Schäden, die nicht auf Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit beruhen nur soweit sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
    2. Für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn haftet IT-Service Andreas Mül­ler nicht, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von IT-Service Andreas Müller zurück­zuführen sind.
    3. Der Auftraggeber hat regelmäßig, angemessene Vorsorge gegen Datenverluste zu treffen, ins­besondere dadurch, dass er mindestens einmal täglich und unmittelbar vor Beginn von Repara­tur-/ Installationsarbeiten und Serviceleistungen Sicherungskopien aller Programme und Daten in maschinenlesbarer Form erstellt. Bei Mängeln/Installationen des Betriebssystems, der Soft­ware oder der Hardwarekonfiguration erfolgt in der Regel eine neue Formatierung des Datenträ­gers unter Verlust bereits gespeicherter Daten und Programme.
    4. Evtl. Datenrettungsmaßnahmen beinhalten lediglich den Versuch, im Rahmen einfacher tech­nischer Rückgewinnungsmöglichkeiten zum Zeitpunkt der Durchführung, Daten wiederherzu­stellen. Ein Anspruch auf Vollständigkeit aller Daten oder der vollen Funktionsfähigkeit besteht wegen des meist unterschiedlichen Grades an Vorschädigung nicht.
      IT-Service Andreas Müller übernimmt keine Haftung für den Verlust von Daten oder Programmen, die bei Beachtung o.g. Verpflichtungen vermeidbar gewesen wären. Im übrigen ist jede Haftung von IT-Service Andreas Müller begrenzt auf den Aufwand für die Wiederherstellung der vorher gesicherten Daten. Die Haftungsbegrenzungen dieser Ziffer 9 gelten auch insoweit.
    5. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftragge­bers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. IT-Service Andreas Müller haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet IT-Service Andreas Müller nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Auf­traggebers.
    6. Soweit die Haftung von IT-Service Andreas Müller ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
    7. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Auftraggeber Ansprüche aus §§1,4 Produkthaftungsgesetz geltend macht.
  10. Datenverarbeitung
    1. IT-Service Andreas Müller wird die Daten aus der Geschäftsverbindung – soweit notwendig und im Rah­men des Datenschutzgesetzes zulässig – elektronisch speichern und verarbeiten.
  11. Anzuwendendes Recht, Unwirksamkeit, Erfüllungsort und Gerichtsstand
    1. Die Grundlage der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber/Käufer und Auftragneh­mer/Verkäufer, bildet das Recht der Bundesrepublik Deutschland sowie die vorstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen des IT-Service Andreas Müller „.
    2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in der Vereinbarung eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültig­keit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
    3. Erfüllungsort ist der Sitz von IT-Service Andreas Müller
    4. Als Gerichtsstand wird vereinbart, soweit Auftraggeber/Käufer prorogationsfähig ist, das für den Streitwert zuständige Gericht am Sitz von IT-Service Andreas Müller.

AGB IT-Service Andreas Müller Fassung vom 27.01.2021